Bitte bedenken Sie, dass der Vermieter bei Mietzahlungsverzug das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn die Monatsmieten ständig verspätet oder nicht in voller Höhe gezahlt wurden.
Achten sie auf eine pünktliche Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats.
Mietzahlungsverzug kann erhebliche Folgen, wie die fristlose Wohnungskündigung und letztendlich auch die Zwangsräumung der Wohnung haben.