Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in NRW ab 01.01.2017 in allen Bestandswohnungen.
Mittlerweile sind die meisten Wohnungen der Siedlungsgesellschaft Witten mit diesen Lebensrettern ausgestattet.
Mit unserem Schreiben vom 17.02.2016 haben wir bereits allen Mietern mitgeteilt, dass wir als Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, alle Wohnungen mit entsprechenden Geräten auszustatten und anschließend im Rahmen unserer Verkehrssicherungspflicht auch dafür zu sorgen, dass die zuverlässige Betriebsbereitschaft gewährleistet ist. In den allermeisten Fällen konnte der Einbau der Rauchwarnmelder durch die Firma Objektus problemlos erfolgen. Leider gibt es jedoch auch einige Mieter, die uns trotz mehrfacher Terminankündigung und persönlicher Anschreiben immer noch keine Möglichkeit zur Montage gegeben haben.

Wir bitten hier noch einmal – auch im Namen der Nachbarn:
Rauchwarnmelder schützen das Leben und die Gesundheit aller Hausbewohner.
Um einen effektiven Schutz gewährleisten zu können, müssen alle Wohnungen ausgestattet sein. Mieter sind deshalb gesetzlich zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet. Falls in dem von Ihnen bewohnten Gebäude also bereits Montagetermine angekündigt wurden und Sie diese nicht wahrnehmen konnten oder wollten, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Sicher wird es bei beiderseitigem Entgegenkommen möglich sein, einen passenden Montagetermin zu finden. Es geht auch um Ihr Leben und Ihre Gesundheit.
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